Am Dienstagnachmittag wurden die Betreiber der Plattform kino.to festgenommen – 13 Mal klickten die Handschellen. Zahlreiche Wohnungen in verschiedenen Ländern sind offenbar, so ist jedenfalls zu lesen, durchsucht worden. Seit Dienstag ist auch die Seite kino.to nicht mehr zu erreichen. Bis zu vier Millionen Mal pro Tag ist die Plattform Medienberichten zufolge angeklickt worden – zahlreiche Bundesbürger haben sich dort ihre Lieblingsfilme oder neueste Episoden ihrer Lieblingsserien angesehen. Sie bewegten sich damit besten Falls in einer Art Grauzone – und doch werden manche jetzt Bedenken haben, ob die Polizei möglicherweise bald bei ihnen vor der Tür steht.
Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei „Wilde Beuge Solmecke“ ist Fachmann in diesem Gebiet. Er hält es für unwahrscheinlich, dass nun auch gegen die Nutzer vorgegangen wird. „Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird,“ erklärte der Jurist. Das müsse man allerdings unterscheiden. So gab es durchaus Angebote, mit denen man eine komplette Episode direkt auf dem eigenen Rechner speichern konnte. „Die Kopie dürfte nicht mehr vom Recht auf Privatkopie gedeckt sein“, sagte er in einem bei YouTube hochgeladenen Informations-Video. Streamt ein Streamingportal ausschließlich, müsse man sich fragen „ob schon diese flüchtige Kopie im RAM des Computers oder die kurze temporäre Kopie auf der Platte, die nach Abspielen des Films automatisch gelöscht wird, eine illegale Kopie sein kann“.
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